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AGBs ZUR BIERWANDERUNG

​Du findest es doof, ellenlange AGBs zu lesen?
Ganz ehrlich: wir auch!

Doof oder nicht, bitte nimm dir trotzdem kurz die Zeit, sie zu lesen.

1. NATUR UND KUNST

Littering jeglicher Art ist untersagt (Zigarettenstummel, Plastik, Papier,
Taschentücher etc.)​.

An jedem Posten sind Abfalleimer, PET-Sammelbehälter und Aschenbecher vorhanden.  

Taschen-Aschenbecher werden verteilt und sind zu benutzen.

Die Kunstwerke des Sagenwegs sind mit dem nötigen Respekt
und Vorsicht zu behandeln.

Vandalismus und Verschmutzung an ebendiesen
Ausstellungsobjekten sind untersagt.


 

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2. RESPEKT UNTEREINANDER

Alle Teilnehmer wollen einen erlebnisreichen und schönen Tag geniessen.
Wir sind aus derselben Motivation hier und respektieren uns gegenseitig.

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3. ALKOHOL

Merklich alkoholisiertes Erscheinen am Startpunkt führt zum direktem

Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken ist untersagt.
Eine 1L-Flasche Softgetränk pro Person ist gestattet.

Wer trinkt, fährt nicht. Die An- und Abreise mit den öV ist von Wohlen und
Bremgarten her gewährleistet und im Preis mit inbegriffen.
Für die Abreise wird die Haltestelle Fulenbach bedient.

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4. MINDESTALTER

Alle Teilnehmenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.


Auch Kleinkinder und Babys in Begleitung von Erwachsenen sind nicht gestattet.


Eine Alterskontrolle erfolgt am Startpunkt.


Minderjährige, welche sich trotzdem angemeldet haben, werden am Startpunkt

ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Bierwanderung ausgeschlossen.

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5. NOTDURFT

Das Verrichten der Notdurft im Wald ist nicht gestattet und nur auf den

vorhandenen WCs erlaubt. Bei jedem Posten sind genügend WCs vorhanden.

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6. VORGEGEBENE WEGE BENUTZEN

Das Verlassen der vorgegeben Route ist verboten. Bei jeder Wegkreuzung
sorgen Wegweiser für die richtige Wegführung.

Die Bahngleise dürfen nur an der vorgegebenen Stelle überquert werden.
Sobald das Signal erklingt, dass sich die Schranke schliesst,
gilt es die Durchfahrt des Zuges abzuwarten.

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7. GESUNDHEIT

Die körperliche Verfassung des Teilnehmers muss es ihm/ihr erlauben,
eine Strecke von 7.5km zu wandern.

Für die Wanderung ist geeignete Kleidung und Schuhwerk unabdingbar.

Wir empfehlen, sich vorgängig mit Sonnenschutz einzucremen.

Für kleinere Verletzungen sind an allen Posten Notfallapotheken verfügbar.

Wir empfehlen, regelmässig Wasser zu trinken. Es empfiehlt sich eine 1L-Flasche
Wasser mitzunehmen oder auf das Wasserangebot an den Posten zurückzugreifen.

Bei Bedarf ist Anti-Zecken- und/oder Mücken-Spray mitzunehmen.

Die Strecke ist grösstenteils Rollstuhlgängig, jedoch nicht vollständig. Eine
Teilnahme mit Rollstuhl liegt im eigenen Ermessen und Verantwortung.
Mögliche Hilfspersonen müssen 
durch den Teilnehmenden organisiert werden. Abkürzungen sind möglich.

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8. TICKETS / DURCHFÜHRUNG

Tickets werden nur im Vorfeld verkauft. Die Teilnahme ist nur
mit gültigem Ticket/Reservation möglich.

Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt online über www.bierwanderung-freiamt.ch.
Sie erhalten danach eine schriftliche Bestätigung. Abmeldungen und damit
einhergehende Rückerstattungen sind nicht möglich. 

Der Anlass findet jedem Wetter statt. Bei starkem Unwetter/Regen findet
der Anlass nur bei der Waldhütte Chüestellihau statt.

Liegen Umstände (z.B. höhere Gewalt) vor, die eine Durchführung verhindern
und der Event abgesagt werden muss, so kann der Verein Bierwanderung
Freiamt auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.

Die Posten 1 bis und mit 5 schliessen um 19:00 Uhr. Nach 19:00 Uhr
wird nur noch am 6. Stand Bier ausgeschenkt.

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9. ANFAHRT

Die Anfahrt zum Startpunkt ist nur mit den öV möglich, beim Erdmannlistein
bestehen keine Parkmöglichkeiten. Falls die Anfahrt zu den Bahnhöfen mit
dem PKW erfolgt, sind die öffentlich verfügbaren Parkplätze zu benutzen.

Für die Anfahrt mit den öV ist das Ticket mitzuführen, welches als gültiger
Fahrschein anerkannt wird. Für die Rückfahrt gilt das am Startpunkt
erhaltene Armband als gültiger Fahrschein.

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10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir übernehmen keinerlei Haftung. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

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Wer gegen eine oder mehrere diese Regeln verstösst, muss mit dem Ausschluss und der Wegweisung der Wanderung rechnen. Bei schweren Verstössen mit finanziellen oder
sonstigen strafrechtlichen Folgen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Der Verein Bierwanderung Freiamt bieten Ihnen grösstmögliche Sicherheit; trotzdem
kann er ein Restrisiko nie vollständig ausschliessen. Mit Ihrer Buchung anerkennen
Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf
Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.

 

Gerichtsstand: Wohlen AG

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